Die Verpflichtungen nach der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des Importeurs

Ein Praxisleitfaden für deutsche Unternehmen

In Österreich erfolgte die Umsetzung der Elektroaltgeräte- RL 2002/96/EG1 zum einen im Abfallwirtschaftgesetz 2002 (AWG 2002)2 und zum anderen in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).3 Während das AWG 2002 in §§ 13-13f. Begriffsdefinitionen und grundlegende Bestimmungen enthält, regelt die EAG-VO detailliert die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten, die als Abfall4 anfallen. Den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Elektroaltgeräte- RL folgend ist die rechtliche Verankerung des Prinzips der Herstellerverantwortung wesentliches Ziel der Verordnung.
Autor(en)
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Müller
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2006 (Februar 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00