Zulässigkeit einer Grund-/Mindestgebühr auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtung
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.12.2005 – 10 C 4.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 1.12.2005 die Revision einer Bäckereikette gegen die Festsetzung einer Abfallentsorgungsgebühr für ein tatsächlich nicht in Anspruch genommenes Restabfallgefäß in einer Verkaufsfiliale zurückgewiesen und damit das Berufungsurteil des OVG Rheinland-Pfalz1 und die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße2 bestätigt. Vor allem die zweitinstanzliche Entscheidung hat in der Fachliteratur erhebliche Beachtung gefunden und war Gegenstand unterschiedlicher Bewertung.3 Gerade Cosack3 kritisiert in seiner Urteilsanmerkung das OVG Rheinland-Pfalz, Abfall- und Gebührenrecht in unzulässiger Weise verknüpft zu haben; auch im Abfallrecht stünden der Behörde bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG alle Möglichkeiten des Verwaltungszwangs offen. Das Gebührenrecht sei der falsche Weg, um einen Gesetzesverstoß zu ahnden. Das OVG wende zudem die Mindestgebühr unzulässigerweise bei der tatsächlichen Nichtinanspruchnahme der Abfallentsorgung an.
Autor(en)
Bernd Heimes
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 02 / 2006 (April 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00