Veränderungen bei der Erfassung von Elektro-Altgeräten vor dem Hintergrund des ElektroG
Nach langem Ringen zwischen den politischen Institutionen (Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag) und den betroffenen Gruppen (Hersteller, Entsorger und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) am 16.3.2005 in Kraft getreten.
Mit der Verzögerung von mehr als einem halben Jahr zu den Umsetzungsvorgaben der Europäischen Richtlinie (engl. WEEE) sind auch die Fristen entsprechend nach hinten verschoben worden. Für die Erfassung sind folgende Fristen zu beachten: Bis zum 23.11.05 müssen die örE der gemeinsamen Stelle (Elektro-Altgeräte- Register; EAR) die Anzahl und Standorte der Übergabepunkte und die dort bereitgestellten Elektroaltgeräte-Gruppen melden. Die EAG-Gruppen sind:
Haushaltsgroßgeräte (HHGG)
Kältegeräte (KäG)
Unterhaltungs- und Telekommunikationstechnik (UE/ITK)
Gasentladungslampen
Kleingeräte (Haushaltskleingeräte, Werk- und Spielzeuge etc.)
Autor(en)
Dr.-Ing. Jakob Breer, Prof. Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
83. Abfalltechnisches Kolloquium (November 2005)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten