Kostenberechnung zur Deponienachsorge und Finanzierungsmodelle
Es ist zu erkennen, dass eine Nachsorge erforderlich ist. Dies geschieht durch eigenverantwortliches Handeln oder durch gesetzliche Verpflichtung. Grundlage für beides ist die Anwendung des Verursacherprinzips.
Es gilt der Grundsatz, dass derjenige die Belastungen tragen soll, für deren Entstehung er verantwortlich ist. Nicht nur derjenige ist als Verursacher anzusehen, bei dem am Ende eines Produktionsprozesses die Belastung offensichtlich wird. Verursacher ist auch der, welcher durch Veranlassung oder Anwendung eines bestimmten Prozesses die Grundlage für die spätere Belastungen legt. Als Belastung ist in diesem Beitrag eine Umweltbelastung gemeint, die sich aus dem Abfallgeschehen ergibt und durch den Betrieb einer Deponie entsteht. Für den Produktionsprozess ist der Anlagenbetreiber und als Veranlasser sind alle Abfallerzeuger verantwortlich. Belastungen können durch eine Risikobetrachtung erkannt und bewertet werden. Es gibt die Möglichkeit, die Belastung zu vermeiden oder deren Folgen zu tragen. Damit sind wir bei den Kosten und deren Berechnung.
Autor(en)
Prof. Horst J. Puscher
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
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