Grenzwertige Abfälle
Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe
Als Grenzwertige Abfälle“ werden die Abfälle bezeichnet
die für eine Ablagerung vorgesehen sind, bei denen jedoch die Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I oder Klasse II für den organischen Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz, bestimmt als Glühverlust bzw. Feststoff-TOC, überschritten sind,
für die eine thermische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung aufgrund ihrer Eigenschaften als ineffizient einzustufen ist,
für die zugleich aber eine Zulassung zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse I oder II unter den Bedingungen nach Anhang 1, Fußnote 3, AbfAblV nicht ausgeschlossen erscheint.
Autor(en)
Dipl.-Ing. S. Stoll
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten