Dauer der Deponienachsorge und Kriterien zur Beendigung

Gemäß Abfallablagerungsverordnung dürfen ab Juni 2005 und Juni 2009 nur noch Abfälle abgelagert werden, wenn sowohl die Abfälle wie auch die Deponien alle Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Dies hat am 31. Mai 2005 zur Schließung einer Vielzahl an Hausmülldeponien sowie Betriebs- und Boden-/ Bauschuttdeponien geführt. Über deren weitere Stilllegungsmaßnahmen ist daher in Kürze von Deponiebetreibern und Behörden zu entscheiden. Nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen wie Aufbringung einer Oberflächenabdichtung und Rekultivierung bedürfen Deponien einer unbestimmten Zeit der Nachsorge. Noch entstehendes Sickerwasser und Deponiegas müssen erfasst und behandelt werden. Das Deponieverhalten, d.h. technische Einrichtungen, Bauteile und insbesondere die Emissionen sind zu überwachen.
Autor(en)
Dr.-Ing. Kai-Uwe Heyer, Dr.-Ing. Karsten Hupe, Dipl.-Ing. Astrid Koop, Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann, Dr. Achim Willand
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
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