Ableitung von Auslöseschwellen für Rheinland-Pfalz

Die Deponieverordnung [DepV] verpflichtet die zuständigen Abfallbehörden, für alle Deponien standortbezogene Auslöseschwellen für das Grundwasser festzulegen.

Bei der Ableitung sind die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser zu berücksichtigen [§ 9 Abs. 1 DepV]. Auf Grund unterschiedlicher geologischhydrogeologischer Verhältnisse in Rheinland-Pfalz unterscheiden sich Grundwasserbeschaffenheiten der einzelnen Regionen erheblich. Konkrete Vorgaben zur Vorgehensweise bei der Ableitung der Auslöseschwellen macht die Deponieverordnung nicht.
Autor(en)
Priv.-Doz.Dr.-habil. Georg Wieber, Dipl.-Ing. Anja Näpfel, Dr. rer.-nat. Dipl.-Geol. Karlheinz Brand
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
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