Zwischenlager für Abfälle zur Beseitigung - Probleme und Anforderungen
Mit in Kraft treten der TA Siedlungsabfall (TASi) im Jahr 1993 musste der zu deponierende Abfall die Zuordnungskriterien der fur die Ablagerung vorgesehenen Deponieklasse einhalten.
Siedlungsabfall (Hausmull) konnte danach nicht mehr unvorbehandelt deponiert werden, denn der organische Anteil des Abfalls wurde auf < Masse-% Gluhverlust bzw. < 3 Masse-% TOC - bestimmt im Trockenruckstand der Originalsubstanz - limitiert. Da die TASi jedoch eine Ubergangsfrist von 12 Jahren vorsah, bis alle Anforderungen voll erfullt werden mussten, beantragten und erhielten flachendeckend in Baden-Wurttemberg alle entsorgungspflichtigen Korperschaften Ausnahmegenehmigungen, die ihnen erlaubten, bis zum 31.05.2005 weiterhin unbehandelten Rohmull auf der Deponie abzulagern. Die Hoffnung, dass mit wechselnden politischen Verhaltnissen die strengen Deponieanforderungen fallen wurden, erfullte sich jedoch nicht. Mit der 2001 in Kraft getretenen Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) wurde lediglich die Alternative der .Mechanisch-biologischen Behandlung (MB)° eroffnet, mit der auf solche Verfahren beschrankten Erhohung der Organikgehalte auf < 18 Masse-% TOC im Trockenruckstand und zusatzlichen Parametern (Gasbildungsrate, Atmungsaktivitat). Als "Kompensation" fur den nun schlechteren Deponieinput wurden hohere Anforderungen an den Deponiebetrieb gestellt (kleine Einbauflache, kontrollierte Verdichtungsleistung, etc.).
Autor(en)
Dipl.- Ing. OBRa.D. Peter Bothmann
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
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