Aktuelle Entwicklungen bei der Zwischenlagerung von unvorbehandeltem Siedlungsabfall und Ersatzbrennstoffen

Mit dem „magischen“ Datum 01.06.2005 hat sich eine Abkehr von einer ablagerungsorientierten Abfallwirtschaft in Deutschland realisiert.

Nach den Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) sind die Zuordnungswerte für Deponien der Klassen I und II seit dem 01.03.2001 einzuhalten. Ausnahmemöglichkeiten bestanden nach § 6 Abs. 2 bis 4 AbfAblV und waren längstens bis zum 31.05.2005 zulässig. Auf Deponien der Klassen III und 0 sind die Zuordnungswerte nach Anhang 3 Deponieverordnung (DepV) ohne Ausnahmemöglichkeiten seit dem 01.08.2002 einzuhalten. Die Einhaltung der Zuordnungswerte setzt in aller Regel die Vorbehandlung der Abfälle voraus. Die abfallpolitische Diskussion in Deutschland beschäftigt seit längerem die zentrale Frage, ob für die erforderliche Vorbehandlung von Siedlungsabfällen heute und zukünftig ausreichende Kapazitäten an Müllverbrennungsanlagen (MVA) und mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) zur Verfügung stehen und welchen Beitrag die energetische Verwertung von Ersatzbrennstoffen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen leisten kann.
Autor(en)
RAin Dr. Cornelia Nicklas
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten