Alternativprüfungen durch die neue Strategische UVP: Auf dem Weg zur UVP amerikanischen Maßstabes?

Im Juli des Jahres 2004 endete für die Mitgliedsstaaten die Frist zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen 2001/42/EG vom 27.6.2001. Die sog. Plan-UVP oder Strategische UVP (SUP) tritt damit neben die schon bestehende Projekt-UVP nach den Richtlinien 97/11/EG und 85/337/EWG.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgte nur zum Teil fristgerecht durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau und soll durch die geplante Novelle des UVPG abgerundet werden. Mit der SUP wird erstmals im europäischen Recht ausdrücklich die eigenständige Untersuchung von Planalternativen gefordert. Eine solche Prüfung von Alternativen wurde unter dem bisherigen UVP-Recht in Deutschland überwiegend abgelehnt. Das europäische Recht nähert sich damit seinem amerikanischen Vorbild, dem National Environmental Policy Act, NEPA, an und bewegt sich auf eine umfassende und abwägende Umweltprüfung zu. Für die Prüfung von Alternativen in der UVP bestehen insbesondere auf Ebene der Bundesstaaten der USA hinlängliche Erfahrungen. Am Beispiel des kalifornischen Pendants des NEPA, dem California Environmental Quality Act, CEQA, soll im Folgenden die Funktionsweise einer UVP nach kalifornischem Recht beleuchtet und der Frage nachgegangen werden, ob den langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Alternativenprüfung Anhaltspunkte für die Alternativenprüfung nach den neuen europäischen Vorgaben entnommen werden können.
Autor(en)
Dr. Thomas Siems
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2005 (Februar 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00