Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten bei der Durchführung völkerrechtlicher Verträge – unter besonderer Berücksichtigung des Umweltrechts –

Die bisherige Auseinandersetzung in Literatur und Rechtsprechung mit der Abgrenzung der Außenkompetenzen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten konzentriert sich weitgehend auf die Problematik der Zuständigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge.

Hingegen ist die Frage, wer für die Durchführung – also den Erlass interner Rechtsakte, die zur effektiven Beachtung und damit eben „Durchführung“ des Vertrages notwendig sind – von durch die Gemeinschaft und ggf. die Mitgliedstaaten abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen zuständig bzw. gar verpflichtet ist, weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur abschließend geklärt.
Autor(en)
Astrid Espiney, Dominique Gross
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2005 (Februar 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00