REACH – Stand der Beratungen (April 2005)
Maßgebend für die Beratungen im Ministerrat und im Parlament ist nach wie vor der Entwurf der Kommission vom 29.10.2003. Trotz vielfacher Kritik und der in der Anhörung des Europäischen Parlaments am 19.1.2005 von Kommissar Verheugen geäußerten Bereitschaft, auf begründete Änderungswünsche einzugehen, wurde der Entwurf bisher nicht in modifizierter Form vorgelegt. Der Entwurf ist im Schrifttum eingehend dargestellt und kommentiert worden. Auf diese Darstellungen und Kommentare kann hier verwiesen werden.
Der Entwurf der Kommission wurde im November 2003 zur Beratung an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union überwiesen. Die hohe politische Brisanz dieses wohl bedeutendsten und umfassendsten Reformvorhabens der EU auf dem Gebiet der Umweltpolitik zeigte sich schon an den langwierigen Prozeduren zur Festlegung der federführenden Gremien. Im Rat wurde die Federführung dem für Binnenmarkt, Industrie und Forschung zuständigen Wettbewerbsrat übertragen. Der Umweltrat ist lediglich mitberatend. Eine gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppe beider Räte bereitet die Beschlussfassung des Rates vor (s. dazu unter 4.). Im Parlament wurde die Federführung dem Umweltausschuss übertragen. Allerdings sind der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Industrieausschuss im sogenannten Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit“ nach Art. 47 der Geschäftsordnung des EU-Parlaments qualifiziert mitbeteiligt; andere Ausschüsse des Parlaments (z.B. der Rechtsausschuss) werden lediglich angehört (zum Stand der Beratungen im Parlament s. unter 3.).
Autor(en)
Dr. Horst von Holleben
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2005 (April 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00