Die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV)
Die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist am 28. Mai 2004 in Kraft getreten. Sie setzt die zugrunde liegende europäische Richtlinie 2002/46/EG vom 10.6.2002 (Nem- RL) in deutsches Recht um. Gemäß Art. 15 Abs. 1 Nem-RL sollte dies eigentlich bis zum 31. Juli 2003 erfolgen. Ziel der europäischen Regelung ist zum einen die Harmonisierung des Binnenmarkts, zum anderen das Gewährleisten eines hohen Schutzniveaus für die Verbraucher.
Insgesamt sind der Nem-RL 20 Erwägungsgründe vorangestellt. In einem zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren hat Generalanwalt Geelhoed in den Schlussanträgen vom 5.4.2005 die Auffassung vertreten, dass die Nem-RL unverhältnismäßig und daher ungültig ist. Anlass für diese Auffassung ist, dass in der Richtlinie transparente und wirksame Regelungen bezüglich der Aufnahme neuer Stoffe in die Listen der zugelassenen Nährstoffe fehlen. Sollte der EuGH dieser Auffassung folgen, wären die praktischen Folgen nach Auffassung des Generalanwalts begrenzt, da die erforderlichen Verbesserungen und Änderungen der Richtlinie zügig durchgeführt werden könnten. Auf die Gültigkeit der bundesdeutschen NemV hätte die Aufhebung der Richtlinie keine unmittelbaren Auswirkungen, da diese auf der Ermächtigungsgrundlage des LMBG beruht.
Autor(en)
Andreas Meisterernst
Contentpartner
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Publikation
StoffR 02 / 2005 (April 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00