Schäden durch gefährliche Stoffe – Neuerungen durch die EU-Umwelthaftungsrichtlinie
Mit der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden wird die bereits im Rahmen der REACH-Verordnung verfolgte Chemikalienpolitik der EU auch haftungsrechtlich flankiert. Mit der neuen Haftungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Auch wenn die neue Richtlinie Schäden, die durch rein mechanische Einwirkung auf Umweltgüter entstehen (Bau eines Flughafens, einer Straße, Bergbau etc.) ebenfalls umfasst, dürfte der Kernbereich in den durch gefährliche Stoffe verursachten Umweltschäden liegen. Dies vor allem dann, wenn man auch genetisch veränderte Organismen unter den Oberbegriff der gefährlichen Stoffe fasst.