Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung ist am 1.1.2005 in Kraft getreten. Gegenüber der vorhergehenden Fassung ist sie gänzlich umgestaltet worden. Die langjährigen und facettenreich geführten Diskussionen unter den nationalen Experten sollten zu einer vom Grunde auf neu gestalteten Verordnung führen. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind all diese Versuche letztendlich gescheitert, so dass im Frühjahr 2003 im damaligen Arbeitsministerium die Entscheidung zur so genannten 1:1-Umsetzung gefallen ist: Eine möglichst enge Anlehnung an das EG-Recht mit wenig nationalen Änderungen. Da sich die Agenzienrichtlinie sehr stark am britischen Recht orientiert, konnten diese Prinzipien nur schwerlich in die deutsche Verordnung ohne Systemwechsel überführt werden. In den weiteren Beratungen in 2003 und 2004 ist von verschiedenen Stellen allerdings die Beibehaltung bewährter Regelungen gefordert worden, die im EG-Recht nicht vorgesehen sind. Somit ist die jetzt verabschiedete Fassung eine maßgeblich auf EG-Recht basierende Verordnung mit nationalen Ergänzungen.

Ebenfalls mit der Verordnung in deutsches Recht umgesetzt worden sind einige ratifizierte Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der UN. Obwohl von gänzlich neuer Struktur haben sich größere materielle Änderungen gegenüber der alten Fassung kaum ergeben. Die amtliche Bezeichnung der Artikelverordnung lautet: Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien vom 23. Dezember 2004. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 74 vom 29. Dezember 2004 verkündet worden. Mit dieser Artikelverordnung sind neben der Gefahrstoffverordnung noch 14 weitere Verordnungen geändert worden.
Autor(en)
Dr. Heinz-Günther Schäfer
Contentpartner
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Publikation
StoffR 01 / 2005 (Februar 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00