Umgang mit Altölen in Österreich Altöl – Ein besonderer Saft“ innerhalb des modernen Abfallwirtschaftsrechts
Die Bestimmung des juristischen Altölbegriffs“ erscheint nicht ganz einfach. Der Grund hierfür ist rechtspolitischer Natur, wobei es um einen über 25 Jahren geführten Meinungsstreit geht, ob Altöle primär Wirtschaftsgüter oder Abfälle darstellen. Die jeweiligen Lobbyisten haben es immer wieder versucht und auch geschafft, ihre Interessen in die entsprechenden Gesetze einfließen zu lassen.
Die sichtbare Abgrenzung des Altöls zum Abfall wurde insbesondere dadurch deutlich, dass bis in die nahe Vergangenheit hinein für die Regelungen dieses Stoffkomplexes ein eigenes Altölgesetz existierte, welches erst durch das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 zusammen mit seinen einschlägigen Verordnungen die Existenzberechtigung gänzlich verlor und aufgehoben wurde. Innerhalb dieser zweieinhalb Jahrzehnte wurde die 1979 eingeführte Legaldefinition des Terminus Altöl“ für Österreich in diesem Bereich insgesamt dreimal verändert. Der zwischenzeitliche Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union im Jahre 1995 brachte keine automatische Entlastung in dieser Definitions- und Einstufungsproblematik; seither hielten nunmehr neben den nationalen parallel auch noch die diesbezüglichen europäischen Interessen in der Alpenrepublik Einzug und versuchten, in dieser Frage Einfluss zu nehmen.
Autor(en)
Ralf Ramin
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2005 (Juni 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00