Kommunale Einrichtungen als Bieter in Vergabeverfahren – Teil 1
Grundsätzlich treten die öffentliche Hand und insbesondere die Kommunen in Vergabeverfahren als Auftraggeber (§ 98 Nr. 1 und Nr. 2 GWB) und nicht als Bieter auf. Nicht zuletzt aufgrund der Liberalisierung der Märkte (Bsp. Entsorgung, Energieversorgung) sind aber viele ehemals kommunale Monopole weggefallen und die öffentliche Hand muss sich diese Märkte nunmehr in einem Wettbewerbsmarkt mit Privatunternehmen teilen.
Insbesondere kommunale Einrichtungen sind daher verstärkt daran interessiert, speziell bei der Ausschreibung von Entsorgungsleistungen, auch als Bieter an Vergabeverfahren teilnehmen zu können, um einen entsprechenden Auftrag zu erhalten. Dieser Bestrebung tragen auch die Gemeindeordnungen in einigen Ländern Rechnung, indem sie die exterritoriale Betätigung von gemeindlichen Unternehmen – unter bestimmten Voraussetzungen – ausdrücklich erlauben. Umgekehrt mehren sich Vergaberechtsfälle, bei denen die Betätigung insbesondere kommunaler Einrichtungen als Teilnehmer im Vergabeverfahren, von privaten Unternehmen angegriffen wurde.
Autor(en)
Norbert Portz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00