Systematische Verletzung der Abfallrahmenrichtlinie EuGH, Urteil vom 26.4.2005 – C-494/01 Europäische Kommission gegen Republik Irland
In dieser Rechtssache verurteilte der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) zum ersten Mal einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wegen genereller und fortgesetzter Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus dem gemeinschaftlichen Sekundärrecht.
Irland hatte in zwölf verschiedenen Fällen acht unterschiedliche Artikel der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 75/442/EWG) systematisch verletzt und gegen Art. 10 EG verstoßen, indem Irland bei einer durchgeführten Untersuchung im Rahmen der Auskunftserteilung nicht ausreichend mitgewirkt hatte.
Autor(en)
Jens Hamer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00