Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte! - Beschluss des OVG Koblenz vom 25.5.2005 – 7 B 10356/05.OVG
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte bereits mit seinem Beschluss vom 30.1.2005 den Verwaltungsrechtsweg in einem Vergabeverfahren über Rüstungsbeschaffung für eröffnet erklärt. Diese Entscheidung wurde nunmehr im aktuellen Beschluss des OVG Koblenz bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages durch Zuschlag (zweite Stufe) eine erste Stufe in Gestalt eines eigenständigen Vergabeverfahrens vorausgehe, welche verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei.
Autor(en)
Matthias Schneider, Sascha Häfner
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00