Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004: Neue Regeln für Wasch- und Reinigungsmittel
Für Wasch- und Reinigungsmittel gelten ab dem 8. Oktober 2005 in der Europäischen Union (EU) neue Regeln. Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien“ greift zahlreiche freiwillige Initiativen der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln in Bezug auf Umwelt- und Verbrauchersicherheit auf und sorgt für EUweit einheitliche Regeln.
Die Detergenzienverordnung löst die Detergentienrichtlinie“ aus dem Jahre 1973 ab und tritt am 8. Oktober 2005 in Kraft. Als EG-Verordnung gilt die Detergenzienverordnung in ihren verbindlichen Teilen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Detergenzien, die ab diesem Tag erstmals in den Verkehr gebracht werden. Auch das bisher in Deutschland geltende Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) wird weitgehend durch die Bestimmungen der Detergenzienverordnung abgelöst. Während das bisherige WRMG allerdings ein reines Umweltschutzgesetz ist, werden in der Detergenzienverordnung neben dem Umweltschutz zwei weitere Ziele gleichrangig genannt (Artikel 1 Absatz 1):
– Verwirklichen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt für Detergenzien und für Tenside, die für Detergenzien bestimmt sind, und
– Sicherstellen eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit. Verglichen mit dem bisherigen WRMG enthält die Detergenzienverordnung geänderte Anforderungen an Waschund Reinigungsmittel, Textilbleichmittel und Wäscheweichspüler insbesondere in folgenden Bereichen: – Biologische Abbaubarkeit der waschaktiven Inhaltsstoffe (Tenside),
– Kennzeichnung der Inhaltsstoffe auf den Verpackungen,
– weitergehende Informationen zur qualitativen Rezeptur im Internet,
– zusätzliche Angaben zur Rezeptur für medizinisches Personal“.
– Verwirklichen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt für Detergenzien und für Tenside, die für Detergenzien bestimmt sind, und
– Sicherstellen eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit. Verglichen mit dem bisherigen WRMG enthält die Detergenzienverordnung geänderte Anforderungen an Waschund Reinigungsmittel, Textilbleichmittel und Wäscheweichspüler insbesondere in folgenden Bereichen: – Biologische Abbaubarkeit der waschaktiven Inhaltsstoffe (Tenside),
– Kennzeichnung der Inhaltsstoffe auf den Verpackungen,
– weitergehende Informationen zur qualitativen Rezeptur im Internet,
– zusätzliche Angaben zur Rezeptur für medizinisches Personal“.
Autor(en)
Bernd Glassl
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00