Neue Kennzeichnung und Gebrauchsinformation bei Arzneimitteln
Der Bundestag hat am 16. Juni 2005 in Zweiter und Dritter Beratung die 14. AMG-Novelle in der Ausschußfassung der BT-Drs. 15/5316 angenommen. Der Entwurf war in Erster Beratung im Bundestag an die Ausschüsse für Gesundheit und Soziale Sicherung (federführend), Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und ergänzend an den Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen worden. Den ersten Änderungsempfehlungen der Ausschüsse hatte sich der Bundesrat mit einer Ausnahme angeschlossen.
Die Bundesregierung hatte die Änderungen teilweise abgelehnt. Der Ausschuß für Gesundheit und Soziale Sicherung empfahl dann die Annahme des ursprünglichen Entwurfs nebst Änderungsempfehlungen und einigen weiteren Änderungen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat dem Gesetz nunmehr zustimmen wird. Mit dem Gesetz sollen im wesentlichen die beiden Änderungsrichtlinien der RL 2001/83 über Humanarzneimittel, die RL 2004/27 sowie die RL 2004/24 über traditionelle pflanzliche Arzneimittel, und die Änderungsrichtlinie der RL 2001/82/EG über Tierarzneimittel, die RL 2004/28, umgesetzt werden. Alle Richtlinien sind bis zum 30.10.2005 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Gem. Art. 2 Abs. 2 RL 2004/24 können die Mitgliedstaaten aber für die bei Inkrafttreten dieser Richtlinie, also am 1.5.2004, bereits in Verkehr befindlichen traditionellen pflanzlichen Arzneimittel die Anwendung der Bestimmungen für eine Übergangsfrist bis zu sieben Jahren aussetzen, also bis 1.5.2011.
Autor(en)
Susanne Wagner
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00