Grenzen der Scheinverwertung – Scheinverwertung ohne Grenzen?

Der Begriff „Scheinverwertung“ ist so alt wie der Verwertungsbegriff selbst. In der real existierenden Abfallwirtschaft soll der Begriff kennzeichnen, dass die von einem Abfallerzeuger vorgenommene Entsorgungsmaßnahme nur zum Schein als Verwertung ausgewiesen wird, obwohl sie tatsächlich als Beseitigungsmaßnahme einzustufen ist. Dabei ist der Begriff keine spezifisch deutsche Erfindung. In der europäischen Diskussion wird hierfür der Begriff „sham recovery“ verwandt.

Grund für diese Form der Umetikettierung ist stets ein Kostenvorteil für den Abfallerzeuger oder Entsorger: Da das Beseitigungsrecht stärker – Entsorgungsautarkie, Andienungs- und Überlassungspflichten – und weitgehend strenger – Umweltstandards – reguliert ist als der Verwertungsbereich, erscheint ein Wechsel in das Verwertungsregime stets verlokkend. Hierdurch werden aber wiederum Umweltstandards unterlaufen – in der europäischen Diskussion als „standard dumping“ bezeichnet – und Entsorgungsstrukturen gefährdet, die aus Kostengründen auf ein bestimmtes Kontingent an Abfällen zur Beseitigung angewiesen sind. Im folgenden Beitrag sollen die Grenzen der Scheinverwertung und die Möglichkeiten zur Lösung der mit diesem Phänomen verbundenen Probleme ausgeleuchtet werden.
Autor(en)
Turgut Pencereci
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
17. Kasseler Abfallforum (2005) (April 2005)
Verkaufspreis
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