Freiwillige Gütesicherung von Klärschlammkomposten als Maßnahme zur Erhaltung der stofflichen Verwertung
Mit der freiwilligen Gütesicherung für Veredlungsprodukte von Abwasserschlämmen nach dem RAL-System kann ein Beitrag für den Fortbestand der stofflichen Verwertung von Klärschlamm (Abwasserschlamm) auf hohem Niveau im Sinne des Kreislaufgedankens und des Ressourcenschutzes geleistet werden.
Durch das Qualitätssicherungssystem können:
• die Forderungen des Bundesrates von 2002 sowie der Bodenschutzstrategie der EU erfüllt werden
• die Transparenz der stofflichen Verwertung weiter verbessert und Beiträge zur Imageverbesserung für die Humuswirtschaft erbracht werden
• positive Auswirkungen auf die Anlagenführung sowie die Prozessqualitäten bei den Betreibern gütegesicherter Anlagen erreicht werden.
Autor(en)
Dr. Ingrid Berkner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
17. Kasseler Abfallforum (2005) (April 2005)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten