Restabfallbehandlungsanlagen vor der Inbetriebnahme – Herausforderungen für die energetische Verwertung und Ablagerung von Teilfraktionen
Erst durch die Verabschiedung der Abfallablagerungsverordnung und der 30. BImSchV im Frühjahr 2001 ist die Rechtsicherheit für den Bau und den Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen geschaffen worden. Der verbleibende Zeitraum umspannt somit knapp vier Jahre für Planung, Genehmigung, Realisierung und Inbetriebnahme der Anlagen.
Dieses bedeutet ein sehr enges Zeitfenster. Aufgrund der steigenden Preise für Primärenergieträger stellen die gewonnenen Stoffgruppen aus der MBA, wie z. B. Leichtstoff- und heizwertreiche Fraktion, eine sinnvolle Alternative als Sekundärbrennstoff dar. Mit dem Betrieb von weiteren kleineren Kraftwerken zur Wärme und Energiegewinnung ist die Chance gegeben, hier einen jungen expandierenden Markt entstehen zu lassen. Die Eigenschaften der Ablagerungsfraktion sind noch mit Unsicherheiten verbunden, insbesondere Stabilitätsfragen bei der Deponierung sind im Detail noch zu klären. Eine Konditionierung des Materials vor der Ablagerung könnte ein interessanter Ansatzpunkt sein.
Autor(en)
Dipl. Ing. Michael Rakete
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
17. Kasseler Abfallforum (2005) (April 2005)
Verkaufspreis
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