Verwertung von Produktionsrückständen auf Deponien – Bodenmechanische Aspekte

Im Rahmen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft wird angestrebt, Abfälle qualifiziert als Ersatzbaustoffe gemäß § 4 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes wieder zu verwerten und nicht zu deponieren.

Um dieses umfassend zu erreichen, sollten alle technischen Regelwerke sich an der jeweiligen Aufgabenstellung eines ingenieurtechnisch sinnvollen und somit praxisbezogenen Umweltschutzes orientieren. Deshalb sind derartige Regelwerke hinsichtlich der Nutzanwendung auf praktische Erfahrungen, hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und das Langzeitverhalten basierend auf dem vorhandenen theoretischen Wissen der Chemie, der physikalischen Chemie sowie der bodenphysikalischen Eigenschaften und auf die erdbautechnische Machbarkeit und nicht zuletzt auf den volkswirtschaftlich sinnvollen Bedarf aufzubauen. Mit einer solchen Vorgehensweise werden sowohl die Anforderungen der Ökologie als auch der Ökonomie ausreichend berücksichtigt.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Jost-Ulrich Kügler, P. Belouschek, K. Kügler
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
17. Kasseler Abfallforum (2005) (April 2005)
Verkaufspreis
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