Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aus Sicht der Kommunen
Das ElektroG löst die Frage der Anlastung der Kosten der Altgeräteentsorgung aus kommunaler Sicht nicht verursachergerecht. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen vor allem zum Aus- bzw. Aufbau eines Getrenntsammelsystems für Altgeräte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kommunen Altgeräte selbst vermarkten. Die Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Vorschriften des ElektroG werfen eine Fülle von Fragen auf. Gerade im Hinblick auf die völlig unterschiedliche Ausgangslage der Kommunen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes ist hinsichtlich der bestehenden Handlungsoptionen auf eine neue Untersuchung des Bayerischen LfU hinzuweisen.
Autor(en)
Dr. Ralf Bleicher
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
17. Kasseler Abfallforum (2005) (April 2005)
Verkaufspreis
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