Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
Buchstäblich von A wie Anrufbeantworter bis Z wie Zitruspresse sind Elektro- und Elektronikgeräte zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Alltags geworden. Sie sorgen für Arbeitsentlastung und gestalten Arbeitsprozesse rationeller, bieten vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten und weltweiten Zugang zu Informationen.
Sie schaffen mehr Lebensqualität und Komfort und spielen nicht zuletzt für die Freizeitgestaltung eine immer wichtigere Rolle. Doch was gestern noch topaktuell war, ist in Zeiten kurzlebiger Entwicklungen heute schon nicht mehr gefragt. So geht der Fachverband Informationstechnik im Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) bspw. davon aus, dass nach spätestens sechs Jahren auch der modernste Computer veraltet ist und ersetzt werden muss. Wer sich heute von einem defekten oder einfach nur einem altersschwachen Elektro(nik)-Gerät trennen möchte, der wirft diese Altteile in die Restmülltonne, mogelt sie unter den Sperrmüll oder nutzt die Angebote der kommunalen Dienstleister zur ordnungsgemäßen Abgabe der Geräte. Je weniger mülltonnengängig die Geräte sind, umso größer wird das Bemühen sein, diese dem Verwertungskreislauf zuzuführen.
Autor(en)
Dipl.- Ing Andreas Habel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2005 (Juni 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00