Elektro- und Elektronikgerätegesetz und kommunales Satzungsrecht

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 24.3.2005 in Kraft getreten.

Im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 ElektroG normierten Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist das ElektroG nach § 24 ElektroG bis zum 23.3.2006 ausgesetzt worden, d.h. erst zu diesem Datum müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Pflichten nach dem ElektroG in vollem Umfang nachkommen. Vor diesem Hintergrund haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre kommunalen Abfallentsorgungssatzungen und ihre kommunalen Abfallgebührensatzungen an die neuen Rechtsvorgaben und Rechtsfolgen des ElektroG anzupassen und bis zum 23.3.2006 ein Erfassungssystem für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aufzubauen.
Autor(en)
Dr. jur. Peter Queitsch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2005 (Juni 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00