Mehr Klarheit im Wettkampf um die Verteilung der Gewerbeabfälle?

Von den ersten Entwürfen bis zu ihrem In-Kraft-Treten am 1.1.2003 hat die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) eine lebhafte Diskussion über ihre Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit ausgelöst.

Die Kontroversen betrafen unter anderem die Einführung der sog. kommunalen Pflichttonne, wonach jeder Gewerbetreibende mindestens einen Behälter des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers für Beseitigungsabfälle zu nutzen habe. Sahen die einen darin eine konsequente Durchsetzung der abfallrechtlichen Überlassungspflichten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die zur Unterbindung von Scheinverwertungen erforderlich sei, sahen andere hierin nur das staatliche Bemühen zur Rekommunalisierung der Gewerbeabfallentsorgung und zur Auslastung kommunaler Entsorgungsanlagen. Nachdem sich die Diskussion um die GewAbfV zwischenzeitlich etwas beruhigt hat, lebt sie nunmehr aufgrund der Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der Positionierung der Monopolkommission und neuester Verwaltungsgerichtsentscheidungen umso heftiger wieder auf. Für die Entsorgungspraxis sind vor allem die ersten obergerichtlichen Entscheidungen des OVG Mannheim und des BayVGH sowie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Bedeutung. Diese hatten sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, ob die Nutzung – und Bezahlung – eines kommunalen Abfallbehälters für jeden Gewerbetreibenden obligatorisch ist und wer die Beweislast dafür trägt, dass beim Gewerbetreibenden überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung tatsächlich auch anfallen. Diese Fragen werden im Folgenden thematisiert.
Autor(en)
Dr. Timur Gelen, Ivonne Ohlbrecht
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00