Die vergaberechtliche Relevanz öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen im Rahmen kommunaler Kooperationen
In der jüngeren vergaberechtlichen Spruchpraxis haben zwei Entscheidungen vor allem auf kommunaler Seite für Aufsehen gesorgt, die bestimmte Formen kommunaler Kooperation dem Vergaberechtsregime der §§ 97 ff. GWB unterworfen haben. Es handelt sich um die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5.5.20042 und des OLG Frankfurt am Main vom 7.9.20043.
Beiden Beschlüssen lag ein weitgehend ähnlicher Sachverhalt zugrunde. In beiden Beschlüssen ging es um die Frage, ob eine Kommune Aufgaben, die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgerin oblagen, über den Abschluss einer auf das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW (GkG NW) bzw. das hess. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (hess. KGG) gestützten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf eine andere Kommune ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens übertragen kann. Beide Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen sei. Beide Beschlüsse sind vor allem von kommunaler Seite zum Teil heftig kritisiert worden. Dies gibt Veranlassung, die Beschlüsse und die daran geübte Kritik einer näheren Betrachtung zuzuführen.
Autor(en)
RA Dr. Stefan Gesterkamp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00