Deponiebewirtschaftung in Baden-Württemberg Stand und Perspektiven

Die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Siedlungsabfalldeponien haben sich auf der Grundlage von Rechtsvorschriften auf EU- und Bundesebene gravierend verändert.

Zu nennen sind hier die Richtlinie 1999/31 über Abfalldeponien vom 26. April 1999 (1), die Abfallablagerungsverordnung vom 20. Februar 2001 (2) und die Deponieverordnung vom 24. Juli 2002 (3). Mit der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der Deponieverordnung (DepV) wurden die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften TA Abfall vom 12. März 1991 (4) und der TA Siedlungsabfall vom 14. Mai 1993 (5) nicht nur weiter entwickelt, sondern durch Rechtsverordnung festgeschrieben. Die auf den Rechtsverordnungen fußenden Regelungen sind somit für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Die Rechtsverordnungen stellen detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung und die Nachsorge von Deponien und Langzeitlager. Die wesentlichen Kernpunkte der Rechtsverordnungen sind:
Autor(en)
Dr. W. Weiß
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2005 (Mai 2005)
Verkaufspreis
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