Erfahrungen mit dem Einbau von MBA-Materialien

Die Ablagerungsverordnung lässt es seit 2001 zu, dass auch mechanisch-biologisch vorbehandelte Abfälle über 2005 hinaus in eine DK II abgelagert werden können, jedoch sind hieran bestimmte Bedingungen geknüpft die in Anhang 3 der Deponieverordnung festgelegt sind.

Danach sind folgende Anforderungen beim Einbau der Abfälle einzuhalten. - Die Einbaufläche ist auf das geringstmögliche Maß zu beschränken, nicht beschickte Flächen sind mit geeigneten Materialien abzudecken - Der Einbaubereich ist arbeitstägig mit einem Gefälle zwischen 5 und 10 % zu profilieren, die Oberfläche ist zu glätten und mit wasserundurchlässigen Materialien abzudecken - Der Deponiekörper ist im Dünnschichtverfahren hochverdichtet herzustellen, dabei ist ein optimaler Wassergehalt einzuhalten. Dieser muss in einem Versuchsfeld bestimmt werden. Während des Deponiebetriebes ist jeweils bei 5000 m³ oder 5000 Mg nachzuweisen, dass die optimale Dichte zumindest zu 95 % erreicht wurde.
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2005 (Mai 2005)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten