Rechtsfragen des Deponieabschlusses – Profilierung, Abdeckung, Abdichtung

Zahlreiche Deponien müssen zum 31.05.2005 geschlossen werden, weil sie nicht die deponietechnischen Anforderungen nach der AbfAblV erfüllen. Für die Betreiber solcher Deponien stellen sich typischerweise folgende planerischen und rechtlichen Fragen:

• Welche Anforderungen sind an die Endgestaltung des Deponiekörpers, seine Profilierung zu stellen? • Was ist zu tun, wenn die Deponie bei Betriebsende nicht die ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Endkubatur erreicht hat? • Dürfen im Rahmen notwendiger Profilierungsmaßnahmen weiterhin Abfälle angenommen werden? • Ist es zulässig, vor der endgültigen Abdichtung einer stillgelegten Deponie eine temporäre Oberflächenabdeckung aufzubringen? • Welche Anforderungen sind an eine solche Abdeckung zu stellen? • Welche Anforderungen sind an die Oberflächenabdichtung zu stellen? Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und die sich in der Vollzugspraxis stellenden Probleme geben.
Autor(en)
RA Hartmut Gaßner, RA Wolfgang Siederer
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2005 (Mai 2005)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten