Zu den Implikationen des gemeinschaftlichen Umweltrechts in der Schweiz

Die Frage nach der Rolle des gemeinschaftlichen Umweltrechts in der Schweiz mag auf den ersten Blick überraschend erscheinen, ist doch die Schweiz als Nichtmitglied der EU gerade nicht verpflichtet, gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umzusetzen.

Diese damit auf den ersten Blick gegebene Irrelevanz des Gemeinschaftsrechts im Allgemeinen und des gemeinschaftlichen Umweltrechts im Besonderen relativiert sich jedoch bei näherem Hinsehen: Das schweizerische Recht ist schon aufgrund der wirtschaftlichen, politischen und geographischen Verschränkung mit der EU in vielfältiger Weise Einflüssen des europäischen Gemeinschaftsrechts ausgesetzt, die letztlich dazu führen, dass die schweizerische Rechtsordnung in weiten Teilen – so auch im Umweltrecht – „eurokompatibel“ ausgestaltet ist, wobei hier sowohl auf die Rechtsetzung als auch die Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist es, die Mechanismen dieser gemeinschaftsrechtskonformen Entwicklung des schweizerischen Rechts aufzuzeigen und an Hand ausgewählter neuerer Beispiele aus dem Bereich des Umweltrechts zu illustrieren.
Autor(en)
Prof. Dr. Astrid Epiney, Nathalie Schneider
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2004 (Dezember 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00