Die europäische Umwelthaftungsrichtlinie
Mit der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verfolgt die Europäische Union das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
Hintergrund der Richtlinie ist, dass es in der Gemeinschaft zahlreiche kontaminierte Standorte gibt, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Auch hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt in den vergangenen Jahrzehnten erheblich beschleunigt. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat die Europäische Kommission am 25.6.2002 einen Vorschlag bzgl. der vorliegenden Umwelthaftungsrichtlinie eingebracht.
Autor(en)
Dr. Christoph Palme, Anke Schumacher, Jochen Schumacher, Matthias Schlee
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2004 (Oktober 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00