Italien: Die Genehmigungsverfahren im Umweltrecht
Der Vielfalt der durch die Fachgesetze geschützten Rechtsgüter (Schutz der Gewässer oder der Luft vor Verunreinigungen, Abfallwirtschaft, Lärmkontrolle, Naturschutz) entsprechen unterschiedliche und uneinheitlich ausgestaltete Verfahrensstrukturen; oftmals bestehen selbst aus materiellrechtlicher Sicht Unterschiede.
Ursachen hierfür sind das Fehlen eines organisch strukturierten Gesetzes zum Schutze der Umwelt sowie ein mangelhaftes Gesamtkonzept allgemeiner Grundsätze, welche die Fachgesetzgebung und die Gesetzgebungskompetenz des nationalen und der regionalen Gesetzgeber regeln. Der Schutz der Umwelt und des Ökosystems“ ist durch die mit Verfassungsgesetz Nr. 3 aus dem Jahre 2001 vorgenommene Reform der italienischen Verfassung erstmals kodifiziert und in den Katalog der Güter mit verfassungsrechtlicher Bedeutung aufgenommen worden (Art. 117 Abs. 1 lit. s) der italienischen Verfassung). Die Bestimmung der maßgeblichen Grundsätze ist allerdings nach wie vor der im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte geformten Rechtsprechung überlassen;
Autor(en)
Paolo Dell´Anno
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2004 (Oktober 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00