Umsetzung der Altfahrzeuge-Verordnung in Österreich

Mit dem Inkrafttreten der österreichischen AltfahrzeugeVO wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Altfahrzeugeverwertung geschaffen.

Die betroffenen Branchen (Fahrzeughandel, KFZ–Technik, Verwertungs- und Entsorgungsbetriebe sowie Sekundärrohstoffhandel) konnten bereits im ersten Umsetzungsjahr wesentliche Maßnahmen zur Erfüllung der Verordnung erfolgreich umsetzen. Mit der Einführung der Produzentenverantwortung nehmen die Hersteller/Importeure eine wichtige Rolle in der Altfahrzeugeverwertung ein. Änderungen in der Produktion (Materialeinsatz) sind ebenso erforderlich wie abfallseitige Maßnahmen durch die österreichischen Importeure. So haben die Importeure bundesweit flächendeckend ein Netz an Rücknahmestellen bereitzustellen und die zurückgenommenen Altfahrzeuge einer verordnungskonformen Behandlung und Verwertung zuzuführen. Der 1. Jänner 2007 gilt dabei als wichtiger Meilenstein. Ab diesem Zeitpunkt sind von den Importeuren alle Altfahrzeuge ihrer Marken unentgeltlich zurückzunehmen und die Einhaltung der Verwertungsquoten nachzuweisen. Die Gründung und Implementierung eines kollektiven Sammel- und Verwertungssystems für Hersteller und Importeure (ÖCAR Automobilrecycling) im Jahre 2003 geschah bereits vorbereitend zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Autor(en)
Erwin Janda
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
DepoTech (2004) (September 2004)
Verkaufspreis
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