Emissionsrechtehandel und EG-Beihilfenrecht
Die wettbewerbsrechtlich wohl größte Herausforderung des EG-weiten Emissionsberechtigungshandels ist die Erstzuteilung der Emissionsberechtigungen an die teilnehmenden Unternehmen.
Die wettbewerbsrechtlich wohl größte Herausforderung des von der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003 über ein System für den Handel mit Treibhausemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (EHRL)1 zum 1. Januar 2005 eingeführten EGweiten Emissionsberechtigungshandels ist die Erstzuteilung der Emissionsberechtigungen an die teilnehmenden Unternehmen. Bis zum 31.3.2004 mussten hierzu die Nationalen Allokationspläne für den ersten Handelszeitraum erstellt und der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden (Art. 9 Abs. 1 EHRL). Gemäß Art. 9 Abs. 3 EHRL hat die Kommission die Nationalen Allokationspläne am Maßstab der Allokationskriterien der Richtlinie sowie die Vereinbarkeit des Zuteilungsplans mit dem EG-Beihilfenrecht zu überprüfen.
Autor(en)
Prof. Dr. Christian Koenig, René Pfromm
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2004 (Oktober 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00