Das aktuelle NRW-Rohstoffmonitoring im Lichte des Klimaschutzgebotes
Wie ist das aktuelle NRW-Rohstoffmonitoring (s. letztes Heft) aus der Perspektive des Klimaschutzgebotes zu bewerten, das einerseits die Reduktion von CO2-Emissionen verlangt, wie durch einen stärkeren Einsatz von Sekundärrohstoffen angestrebt wird, andererseits aber in seiner Verwirklichung auf einer umfassenden und hinreichenden Verfügbarkeit von Rohstoffen für Windräder, Gebäudesanierungen etc. beruht? Demgegenüber soll nach dem NRW-Rohstoffmonitoring der Abbau von Sand und Kies reduziert werden – angesichts eines verstärkten Einsatzes von Sekundärrohstoffen, auf den auch die am 1.9.2026 vorgestellte NRW-Kreislaufwirtschaftsstrategie zielt.
Eine besondere Rolle spielt die Realisierung von zu errichtenden bzw. umzusetzenden Projekten für den Klimaschutz. Sie werden bereits von Art. 143h GG eigens benannt und durch einen eigens für sie reservierten Betrag von 100 Mrd. Euro mit besonderer Bedeutung versehen, und zwar mit Blick auf eine Klimaneutralität bis 2045. Diese Bedeutung verstärkt sich mit Blick auf Art. 20a GG und die Freiheitsgrundrechte nach dem Klimabeschluss des BVerfG.
Autor(en)
Prof. Dr. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05/ 2026 (September 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00