Das Abfallende in der Kreislaufwirtschaft (Teil 3)

Normenkonflikte zwischen EU und nationalem Recht

Durch parallele Bestrebungen der Bundesregierung und der EU-Kommission zum Erlass eigener Abfallende-Verordnungen stellt sich die Frage des Rangverhältnisses bei Normenkollisionen. Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang unionalen Rechts vor nationalem Recht gemäß Art. 288 AEUV. Dieser wird jedoch durch Art. 193 AEUV eingeschränkt, wonach Mitgliedstaaten verstärkte Schutzmaßnahmen beibehalten oder ergreifen können. Ungeklärt bleibt die Vorrangfrage, wenn gleichrangige umweltpolitische Ziele gemäß Art. 191 AEUV – etwa Ressourcenschonung versus Qualitätsverbesserung der Umwelt – nicht vergleichbar sind und unterschiedlich operationalisiert werden (Einsatzquoten versus Grenzwerte). Art. 6 Abs. 3 AbfRRL scheint einen absoluten Vorrang europäischer Regelungen vorzusehen, was jedoch im Widerspruch zu Art. 193 AEUV stehen könnte.
Autor(en)
Hendrik Hilmer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2026 (August 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00