Einordnung des chemischen Recyclings von Kunststoffabfällen in das Abfallrecht
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 26.6.2026 einen Referentenentwurf für eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt, der u.a. vorsieht, das chemische Recycling von Kunststoffabfällen explizit in die Abfallhierarchie einzufügen. Der Beitrag untersucht die Rechtsentwicklung in der Europäischen Union und Deutschland in Bezug auf das chemische Recycling von Kunststoffabfällen und setzt sich kritisch mit dem Vorschlag zur Einfügung des chemischen Recyclings in die Abfallhierarchie des KrWG auseinander.
2023 wurden in Deutschland insgesamt 5,91 Mio. t Kunststoffabfälle gesammelt und zum überwiegenden Teil (61%) energetisch verwertet. 2,24Mio. t Kunststoffabfälle wurden mechanisch recycelt (38%),was einem Anstieg von ca. 14% im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht.1 Die
rohstoffliche Verwertung bzw. das chemische Recycling machte lediglich 0,03 t aus. Chemisches Recycling von Kunststoffabfällen gewinnt gleichwohl in der abfallrechtlichen, umweltpolitischen und industriepolitischen Debatte zunehmend an Aufmerksamkeit. Hintergrund ist die wachsende Erkenntnis, dass das mechanische Recycling – trotz aller Fortschritte –nicht sämtliche Kunststoffabfallströme qualitätsgerecht erfassen kann.
Autor(en)
Dr. Oliver Möllenstädt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2026 (August 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00