Rechtliche Risiken für Betreiber gewerblicher Photovoltaik-Anlagen bei der Abgabe gebrauchter Module

Für Betreiber gewerblicher Photovoltaik-Anlagen bestehen seit einiger Zeit zunehmend Anreize zum umfassenden Austausch von PV-Modulen sowie Verlockungen, die gebrauchten Module nicht als Altgeräte, sondern als gebrauchte Produkte an Händler abzugeben. Dies geschieht auch in Fällen, in denen nur ein Teil der ausrangierten Module noch funktionsfähig ist. Die Untersuchung zeigt, welche rechtlichen Risiken mit dieser Praxis verbunden sind. Die Einschaltung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe und Erstbehandlungsanlagen wird als einzige rechtssichere Lösung empfohlen.

Energierechtlich ist das Repowering von gewerblichen Photovoltaik- Anlagen für die Betreiber in den vergangenen Jahren vor allem mit dem EEG 2023 attraktiver geworden. Zunehmend werden daher großflächige Installationen von PV-Modulen ausgetauscht, die teilweise defekt und teilweise noch voll funktionsfähig sind. 

Spezialisierte Entsorgungsfachbetriebe können gebrauchte PV-Module erfassen, aufbereiten und je nach Beschaffenheit einer hochwertigen Verwertung zuführen. Nach Möglichkeit werden die gebrauchten PV-Module im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft so behandelt, dass sie erneut als PV-Module verwendet werden können.
Autor(en)
Dr. Henner Buhck, Dr. Holger Jacobj
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2026 (August 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00