Das Wassergesetz der DDR

Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Vorschriften des ersten Wassergesetzes der DDR von 1963 und mit modernisiertem Stand 1982. Er unterwirft die programmatischen Regeln einer kurzen Beleuchtung und zieht gelegentliche Vergleiche zu den wasserwirtschaftlichen Bedingungen der Jetztzeit. Dabei wird deutlich, dass die Wasserwirtschaft in der DDR durchaus ambitionierten Zielen unterworfen war, deren Zielerreichungsmethoden teilweise bis heute nachwirken und hohe Kosten verursachen. Oftmals scheiterten die weitsichtigen Ansprüche aber an der sozialistischen Realität.

Bis zum Jahre 1963, als das Wassergesetz der DDR am 17.4.1963 in Kraft trat, galten verschiedene andere Regelungen, u. a. das Preußische Wassergesetz vom 7.4.1913, das Sächsische Wassergesetz vom 12.3.1909, das Mecklenburgische Wassergesetz vom 9.7.1928, das Thüringische Wassergesetz vom 21.12.1932 und etwa auch das „Gesetz" zur Einschränkung der Rechte am Wasser vom 19.3.1935.
Autor(en)
Turgut Pencereci
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00