Mikroplastik: Neue Regeln für die Handhabung von Kunststoffgranulat
Mit der am 16.12.2025 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2025/2365 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik wird ein umfassendes, unionsweit einheitliches Umweltregime geschaffen, das einen quellenbezogenen, präventiven Ansatz verfolgt und die gesamte Lieferkette von Kunststoffgranulat adressiert.1 Die Verordnung verbindet klassische umweltrechtliche Steuerungsinstrumente, z. B. der Emissionsvermeidung, des Risikomanagements und der Anlagenüberwachung, mit organisations? und haftungsrechtlichen Komponenten sowie mit international abgestimmten Standards.
Die Verordnung (EU) 2025/2365 setzt an der Feststellung an, dass Mikroplastik allgegenwärtig, persistent und grenzüberschreitend ist und erhebliche Risiken für Umwelt und potenziell für die menschliche Gesundheit birgt.Mikroplastik dringt in Böden, Oberflächengewässer, Meere, entlegene Regionen ein, beeinflusst Bodeneigenschaften und beeinträchtigt Ökosysteme einschließlich mariner Biodiversität. Eine vollständige Entfernung aus der Meeresumwelt ist praktisch unmöglich. Zudem fungiert Mikroplastik als Träger toxischer Stoffe und pathogener Mikroorganismen und trägt über Treibhausgasemissionen und Ökosystembelastungen auch zum Klimawandel bei. Politisch ordnet sich die Verordnung u. a. in die europäische Kunststoffstrategie, den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und insbesondere den Null-Schadstoff-Aktionsplan ein, der eine Reduktion der Mikroplastikfreisetzung um 30% bis 2030 vorsieht. Während die Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel das Inverkehrbringen absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel nach Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung regelt, fehlten bislang spezifische, auf unbeabsichtigte Freisetzungen von Granulat ausgerichtete Hand habungs und Prozessstandards.3 Die Verordnung stützt sich auf die Umweltkompetenz der Europäischen Union nach Art. 192 Abs. 1 AEUV. Sie dient zwar primär dem Umwelt- und Gesundheitsschutz, vermeidet aber zugleich binnenmarktschädliche Divergenzen durch national unterschiedliche Regelungen, hat unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten und entfaltet neben einem umweltpolitischen auch einen harmonisierenden Charakter.
Autor(en)
Oliver Möllenstädt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00