Abbau des Beauftragtenwesens – ein falsches Signal

Der Koalitionsvertrag 2025 der Bundesregierung sieht beim Bürokratierückbau eine Rücknahme des Beauftragtenwesens vor. Da die Gesetzgebung im Arbeits- und Umweltschutz seit etwa 2000 die Realisierung der Anforderungen in die Arbeitgeber- und Betreiberverantwortung gelegt und dazu in allen Bereichen die Einrichtung von Beauftragten gesetzlich verankert hat, erhebt sich die Frage, wie das Vakuum bei Wegfall der Beauftragtenfunktion geschlossen werden soll. Auf die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wird ebenso hingewiesen wie auf die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips.

Im neuen Koalitionsvertrag 2025 „Verantwortung für Deutschland"1 haben CDU, CSU und SPD ein „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau" im Rahmen eines umfassenden Programms zum Bürokratieabbau angekündigt. Darin ist als ehrgeiziges Ziel festgelegt worden, dass das Sofortprogramm bereits bis Ende 2025 umgesetzt werden soll. Unter den Randnummern ist Folgendes festgehalten:
  • „1904 Sofortprogramm für den Bürokratierückbau
    Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau" werden wir bis Ende des Jahres 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren."
  • „1973 Vertrauen statt Regulierung und Kontrolle
    Wir werden Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie abbauen. Dazu setzen wir vermehrt auf Sanktionierung von Verstößen statt auf regelmäßige Nachweispflichten.Wir reduzieren Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen."
Autor(en)
Hans-Peter Lühr
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00