Die ewige Diskussion der Beschleunigung

Seit vielen Jahren wird über Beschleunigung und Entbürokratisierung von Verfahren gesprochen und politisch gestritten. Erfolge in der Praxis wurden nur wenige erzielt. Umweltrelevante Verfahren sind kompliziert und in den letzten Jahren materiellrechtlich anspruchsvoller sowie verfahrensrechtlich diverser geworden. Vereinheitlichung und Reduktion von Komplexität bietet Beschleunigungspotenzial ohne Herabsetzung materieller Standards. Materielle Maßstäbe – wie bei der Windenergie – für relevante Fragestellungen bieten weitere Möglichkeiten. Aber schon jetzt können Vorhabenträger und Behörden Maßnahmen ergreifen.

In § 10 S. 2 VwVfG heißt es zum Verwaltungsverfahren: „Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen."Als „einfach, zweckmäßig und zügig"werden umweltrechtliche Verfahren in der Praxis zumeist nicht erlebt. Das Umweltrecht war und ist von einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen geprägt.Mit Beginn der – wirklich gelungenen Neuordnung des UVPG im Jahre 2017,4 welche die Rechtsprechung des BVerwG kodifizierte – kamen die Beschleunigungsnovellen ab dem Jahre 2020 in immer kürzerer Schlagzahl.
Autor(en)
Till Elgeti
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00