Recycelte Kunststoffe aus Drittstaaten zur Erfüllung der Rezyklateinsatzquoten von Lebensmittelverpackungen in der EU
Möglichkeiten und Anforderungen
Seit dem 1.1.2025 gilt für EU-Mitgliedstaaten die Pflicht, sicherzustellen, dass in Einweggetränkeflaschen aus PET-Kunststoff mindestens 25 % recyceltes PET eingesetzt wird. Durch die neue EU-Verpackungsverordnung werden ab 2030 Mindesteinsatzquoten zwischen 10–35 % für sämtliche Kunststoffverpackungen vorgeschrieben. Dabei zeigen aktuelle Prognosen, dass in Deutschland ab 2030 jährlich ca. 860.000 t Kunststoffrezyklate fehlen, europaweit sogar bis zu 3,5 Mio. t. Betroffen von der Rezyklatlücke sind insbesondere sog. kontaktempfindliche Verpackungen, z. B. für Lebensmittel. Gleichzeitig steht die Recyclingindustrie in der EU aktuell unter massivem wirtschaftlichem Druck. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von recycelten Kunststoffen, die in Drittstaaten außerhalb der EU hergestellt werden, zur Erfüllung der Quoten in der EU eingesetzt werden können. Der Beitrag zeigt das Spannungsfeld von Regelungen im Umweltbereich und im Lebensmittelrecht auf, die für den Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen teilweise überschneidende Vorgaben vorsehen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass Rezyklate aus Drittstaaten weiterhin zur Erfüllung der Rezyklateinsatzquoten in der EU genutzt werden können, sofern ein Nachweis über die Einhaltung der strengen EU-Vorgaben für den Lebensmittelkontakt erbracht wird.
Autor(en)
Martin Engelmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2025 (Dezember 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00