Neufassung der Gefahrstoffverordnung Hintergründe, wesentliche Änderungen und Auswirkungen
Mit der am 5.12.2024 in Kraft getretenen Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des deutschen Gefahrstoffrechts vollzogen. Die umfassende Reform reagiert auf zahlreiche Entwicklungen in der europäischen Gesetzgebung sowie auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ziel der Novelle ist es, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, vor allem vor stoffbedingten Gesundheitsgefahren und insbesondere vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen, zu verbessern und gleichzeitig bestehende Vollzugsprobleme zu lösen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Anpassung stellte die rechtsverbindliche Aufnahme des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dar, das bislang nur auf untergesetzlicher Ebene verankert war. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu Asbest grundlegend überarbeitet und in den Hauptteil der Verordnung überführt. Auch die Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten wurden konkretisiert und Übergangsfristen angepasst. Die Neufassung bringt jedoch nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Änderungen mit sich. Die inhaltlichen Änderungen machen zum Teil umfangreiche Anpassungen im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe erforderlich.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Novellierung, stellt die wesentlichen Änderungen dar und gibt einen Ausblick auf deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Zudem wird skizziert, welche Anpassungen im Technischen Regelwerk in Folge der Neufassung der GefStoffV erforderlich sind.
Autor(en)
Stefan Engel, Mirjam Merz, Bernd Berressem
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2025 (Dezember 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00