Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in der Bewährungsprobe
Wie Designer-Cannabinoide die Schwächen der Gruppenregulierung offenlegen
Die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) verzeichnet eine wachsende Vielfalt neuartiger Designer-Cannabinoide, die in einer rechtlichen Grauzone vertrieben werden, bis die Gesetzgebung regulierend eingreift. Insbesondere halbsynthetische Cannabinoide werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern als legale Alternative angeboten. Neben klassischen Inhalationsprodukten werden verstärkt mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte (sog. Edibles) vertrieben, die optisch z. B. normalen Süßwaren gleichen. Am Fallbeispiel Hexahydrocannabinol (HHC) lassen sich systemische Regulierungsdefizite verdeutlichen: TrotzMarktpräsenz und dokumentierter Vergiftungsfälle erfolgte die rechtliche Erfassung erst zwei Jahre später. Das anhaltende „Katz-und-Maus-Spiel" zwischen Substanzdesignern und Regulierungsbehörden belegt den Bedarf an einem alternativen Regulierungsansatz.
Autor(en)
Constanze Sproll, Stephan G. Walch, Dirk W. Lachenmeier
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00