Der Einsatz von Bioziden im Rahmen der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung
Für den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen ist der Einsatz von Bioziden oft unerlässlich, er kann aber auch nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben. Risiken und Nutzen müssen also gegeneinander abgewogen werden; gleichermaßen gilt es, die Anforderungen und Pflichten für Betreiber genau im Blick zu behalten, denn neben der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) muss auch die biozidrechtliche Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Eine hygienisch einwandfreie und technisch zuverlässige Verdunstungskühlanlage ist die zentrale Grundlage für Betreiber, die – abhängig von Anlagentyp und Standort – eine große Verantwortung für Mensch und Umwelt tragen. Daher ist es entscheidend, dass sie ihren Pflichten umfassend nachkommen. Neben den gesetzlichen Vorgaben der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV)1 und dem Technischen Regelwerk VDI 2047-22 können Betreiber und Behörden dazu auf zahlreiche Informationsquellen zurückgreifen, die ihnen Hintergründe und Interpretationen liefern. So bietet z. B. der für Behörden verbindliche Katalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Antworten auf Fragen zur 42. BImSchV, während der Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 als praxisnahes Nachschlagewerk dient.3 Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse der Kühlturmhygiene für alle Mitarbeitenden, die mit der Anlage betraut sind, von großem Vorteil. Hierzu gehört auch der verantwortungsbewusste Einsatz von und Umgang mit Bioziden.
Autor(en)
Tatjana Röder
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00